Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen

Liebe Oberkailer,

wir weisen auf die bestehende Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen hin. Damit ist Euch die Reinigungspflicht der an Euer Grundstück erschließenden öffentlichen Straße, in angrenzender Breite Eures Grundstücks, auferlegt worden.

Dies bedeutet, dass Ihr für die Reinigung der Fahrbahn, des Gehweges, des Straßenbegleitgrüns (Bäume, Sträucher, Hecken), der Straßenrinne, - einläufe und - durchlässe verantwortlich seid. 

Zukünftig werden wir es so handhaben, dass wir bei Nichtbeachtung der Satzung eine schriftliche Erinnerung einwerfen mit einer angemessenen Frist, um die Arbeiten durchzuführen. Ist die Frist erfolglos verstrichen, geben wir die Angelegenheit an das Ordnungsamt weiter.

Wir bitten um Verständnis für diese Vorgehensweise und stehen für Fragen gerne zur Verfügung.

Solltet Ihr aus Zeit- oder Altersgründen die Arbeiten nicht selbst durchführen können, sind wir gerne behilflich bei der Vermittlung.

Petra Fischer, Ortsbürgermeisterin

platzhalter bild

platzhalter bild

platzhalter bild

platzhalter bild

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.